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   VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21   

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VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21 (https://dejure.org/2022,3669)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2022 - 12 K 65.21 (https://dejure.org/2022,3669)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 12 K 65.21 (https://dejure.org/2022,3669)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen zwei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehlerindentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -).

    cc) Dem Kläger ist es nicht gelungen, tatsächliche Umstände aufzuzeigen, welche ein atypisches Geschehen ernsthaft möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, Rn. 7) und den Beweis des ersten Anscheins erschüttern.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Prozesskostenhilfe ist hingegen zu verweigern, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - OVG 3 M 181.19 - juris Rn. 2).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 232/13

    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Relevanter Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage im Prozesskostenhilfeverfahren ist der Zeitpunkt der erstmaligen Entscheidungsreife, wenn die Entscheidung des Gerichts seit Eintritt jenes Zeitpunkts lediglich verzögert erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13 - BeckRS 2015, 1273, Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 4 O 238/19 - NJW 2020, 944, 944, Rn. 8 f.; Musielak/Voit/Fischer, 18. Aufl. 2021, ZPO § 119 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen zwei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehlerindentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 14 A 880/11

    Rechtmäßigkeit des Durchfallens durch eine Fahrlehrerprüfung wegen einer

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass er eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbringt, obwohl er sich in Wahrheit unerlaubte Vorteile verschafft oder sich nicht-zugelassener Hilfsmittel bedient hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 - juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 9. April 2020 - VG 12 K 237/18 - S. 6 f. Urteilsabschrift; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 229).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1986 - 9 S 1586/86

    Prüfungsrecht - Abschreibenlassen kein Täuschungsversuch

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Das bloße "Abschreibenlassen" begründet für jenen Prüfling, der seine Lösung derart zur Verfügung stellt, zwar keinen Täuschungsversuch (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 1978 - IX 1112/78 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. Juli 1986 - 9 S 1586/86 - NVwZ 1987, 1014; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 234).
  • VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18

    Schärfere Rechtsprechung: Student wegen Plagiaten exmatrikuliert

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass er eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbringt, obwohl er sich in Wahrheit unerlaubte Vorteile verschafft oder sich nicht-zugelassener Hilfsmittel bedient hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 - juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 9. April 2020 - VG 12 K 237/18 - S. 6 f. Urteilsabschrift; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 229).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage im Prozesskostenhilfeverfahren ist der Zeitpunkt der erstmaligen Entscheidungsreife, wenn die Entscheidung des Gerichts seit Eintritt jenes Zeitpunkts lediglich verzögert erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13 - BeckRS 2015, 1273, Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 4 O 238/19 - NJW 2020, 944, 944, Rn. 8 f.; Musielak/Voit/Fischer, 18. Aufl. 2021, ZPO § 119 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1978 - IX 1112/78
    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Das bloße "Abschreibenlassen" begründet für jenen Prüfling, der seine Lösung derart zur Verfügung stellt, zwar keinen Täuschungsversuch (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 1978 - IX 1112/78 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. Juli 1986 - 9 S 1586/86 - NVwZ 1987, 1014; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 234).
  • VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.206

    Täuschungsversuch; Ansehensbeweis (bejaht); Entkräftung des ersten Anscheins

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 3 M 181.19

    Bezeichnung des Klägers; ladungsfähige Anschrift in Syrien; Angaben im

  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
  • VG Berlin, 06.02.2023 - 12 K 52.22

    Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur

    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen drei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 - vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 3 K 489.20

    Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch

    Hierzu bedarf es keines Rückgriffs auf die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins, wonach bei Übereinstimmung einer Lösung mit nicht erlaubterweise zugänglichen Unterlagen grundsätzlich von einer Täuschung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -, Buchholz, 421.0, Nr. 196; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003, a.a.O.; VG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VG 3 L 325/18 - jüngst VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 12 K 65/21 -, juris, zu dem Schluss auf eine unerlaubte Zusammenarbeit im Rahmen einer Online-Klausur aufgrund gleichlautender und fehleridentischer Bearbeitungen).
  • VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass er eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbringt, obwohl er sich in Wahrheit unerlaubte Vorteile verschafft oder sich nicht-zugelassener Hilfsmittel bzw. unerlaubter Hilfe bedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 -, juris Rn. 32; VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 14.; Fischer/Jeremias/.
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